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Verfahren gegen KDG

Bundeskartellamt untersucht Verschlüsselung der Free-TV-Sender

Die Mühlen mahlen langsam, aber sie mahlen. Bereits seit 2007 untersucht das Bundeskartellamt die Boxenpolitik von Sky und einigen Kabelnetzbetreibern, unter anderem Kabel Deutschland. Die KDG ist darüber hinaus Gegenstand eines weiteren Kartellverfahrens, genauer gesagt die Verschlüsselung der Free-TV-Sender im Netz der KDG. „In diesem Verfahren wurde unlängst eine größere Zahl von Auskunftsersuchen an Marktteilnehmer verschickt“, erklärt Kay Weidner, Pressesprecher des Bundeskartellamts. DIGITAL INSIDER liegt der Fragebogen, der an Kabelnetzbetreiber verschickt wurde, vor.

Einspeiseverträge

Das Kartellamt nimmt es in dem Fragebogen sehr genau. Die Befragten müssen Angaben zu den versorgten Wohneinheiten, Pay-TV-Abonnements, Umsätzen und eingenommenen Einspeiseentgelten machen. Die Einspeisung ist ohnehin ein zentrales Thema des Papiers. Neben den Fragen zu Verträgen mit den Sendergruppen RTL und Pro Sieben Sat 1 werden auch Antworten zu den Vereinbarungen über die Verschlüsselung der jeweiligen Programme verlangt. Gefragt wird hierbei nicht nur nach dem Einspeisevertrag, sondern auch nach Zusatzvereinbarungen, Protokollnotizen oder Verträgen mit der VG Media.
Zudem will das Bundeskartellamt wissen, ob eigene Verhandlungen über Einspeiseverträge mit RTL, Pro Sieben Sat 1 oder der VG Media geführt, ob Verträge mit den Sendergruppen gekündigt und in diesem Fall Folgeverhandlungen geführt wurden. Die Kartellwächter interessieren sich hierbei auch für den Verlauf der Vertragsverhandlungen – die Chance für mittelständische Kabelnetzbetreiber, ihrem Unmut über die gefühlte Ungleichbehandlung zwischen ihnen und den NE-3-Betreibern Luft zu machen .

49 Fragen

Die marktbeherrschende Stellung der NE-3-Betreiber im Bereich der Kabeleinspeisemärkte ist auch dem Kartellamt aufgefallen, wenngleich eine mögliche Ungleichbehandlung von kleineren Kabelnetzbetreibern hinsichtlich der Zahlung von Einspeiseentgelten laut Pressesprecher Weidner nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist. Was nicht ist, kann ja noch werden, wie das Verfahren zur Verschlüsselung, das quasi den laufenden Untersuchungen des Amtes angehängt wird, belegt. Der Großteil der Fragen bezieht sich auf das Thema Verschlüsselung. Das Kartellamt will nahezu alles wissen: welche verschlüsselten Programmpakete zu welchen Preisen angeboten werden, von wem sie bezogen oder ob sie selbst zusammengestellt werden usw.
Interessant sind die Fragen zu den Anfangsinvestitionen für die Einführung und zu den laufenden Kosten der Verschlüsselung sowie zu deren Vor- und Nachteilen für den Kabelnetzbetreiber und die Free-TV-Sender. Zuletzt interessiert sich das Kartellamt auch für die Höhe der Einsparungen, die dank Verschlüsselung durch eine Minimierung der Schwarzseher erzielt werden. Insgesamt sind es 49 Fragen. „Die Erfahrung lehrt, dass die Auswertung der Antworten bereits einige Zeit dauern kann“, sagt Weidner. Ein Abschluss des Verfahrens ist noch nicht in Sicht. Eine schnellere Bearbeitung als in der Vergangenheit ist aber möglich, denn wie DIGITAL INSIDER erfuhr, sind inzwischen sämtliche sieben Berichterstatterstellen für den Bereich Medien wieder besetzt. Teilweise musste das Amt mit nur zwei Mitarbeitern auskommen. Vielleicht mahlen die Mühlen nun etwas schneller.

mh
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