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„Must-Carry-Kartell“
DNMG stößt Verfahren gegen ARD und ZDF wegen Ungleichbehandlung an
Die mittelständischen Kabelnetzbetreiber und insbesondere die Deutsche Netzmarketing GmbH (DNMG) fechten einen besonderen Strauß mit den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten aus, der nun in einem Verfahren vor der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes seinen vorläufigen Höhepunkt findet. Es geht um die Einspeisung der öffentlich-rechtlichen Programme in die Netze der mittelständischen Kabelnetzbetreiber.
Kabler schockiert
Ingo Schuchert, Geschäftsführer der DNMG, spricht offen von einer Ungleichbehandlung durch die Öffentlich-Rechtlichen. „Es ist eine schlichte Frage der Marktmacht“, so Schuchert zu DIGITAL INSIDER. Zu den Zeiten des alten Vertrags zwischen der Gema und dem Kabelverband Anga verzichteten mittelständische Kabelunternehmen auf Einspeiseentgelte. Im Gegenzug wurde ein Rabatt bei den Urheberrechtsabgaben gewährt. „Dies wurde von den Kabelnetzbetreibern seinerzeit zähneknirschend akzeptiert, weil eine Einzelabrechnung mit so vielen Netzbetreibern kategorisch abgelehnt wurde“, erklärt Schuchert.
Heute hat sich jedoch die Praxis eineszentralen Vertragsschlusses und einer -abwicklung über die DNMG mit Dutzenden Sendern etabliert. Hunderte von Verträgen werden hier jedes Quartal gebündelt abgerechnet“, so der DNMG-Chef. Ergo wurden im neuen Anga/ Gema-Vertrag zwei Alternativen aufgenommen: die fortgeführte Nutzung des Gema-Rabatts oder der Abschluss von Einspeiseverträgen. „Dass diese gesetzlich vorgegebene Regelung nun von gebührenfinanzierten öffentlichrechtlichen Anstalten verweigert wird, hat uns schockiert“, sagt Schuchert. Er spricht von einem Must-Carry-Kartell, das die Leistungen der marktmächtigen Regionalgesellschaften vergüte, „während man den Mittelstand ausbluten lässt“.
Unterschiedliche Leistungen
Seit einem Jahr versuchen die mittelständischen Kabelnetzbetreiber, teilweise in Eigenregie, teilweise über die DNMG, ein Ergebnis mit ARD und ZDF zu erzielen. Im November 2009 kam ein Termin mit Vertretern von ARD und ZDF zustande. Wie Schuchert berichtet, hätten die Vertreter im Gespräch die Ungleichbehandlung unumwunden zugegeben. „Und es geht dabei alleine bei der KDG um satte zweistellige Millionenbeträge pro Jahr“, ergänzt Schuchert.
Doch sie blieben stur. Die Beschlusslage der Intendanten ließe keine Einspeiseverträge mit mittelständischen Kabelnetzbetreibern zu, so die Begründung. „Die Vertreter von ARD und ZDF haben deutlich gemacht, dass man mit uns zu keinerlei Verhandlungen bereit sei“, ärgert sich der DNMG-Chef. ARD und ZDF begründeten dies laut Schuchert mit den unterschiedlichen Leistungen der Regionalgesellschaften. „Unsere Frage, worin dieser Unterschied denn bestehe, blieb – wenig überraschend – unbeantwortet.“
Reanalogisierung
Der Ausgang des Gesprächs war auch deshalb für die DNMG ernüchternd, weil das ZDF durchblicken ließ, dass die notwendige Reanalogisierung einen Eingriff in die Signalhoheit darstelle und man hierzu noch überlegen müsse, ob man das den Kabelnetzbetreibern so ohne Weiteres erlauben könne (lesen Sie hierzu auch den Beitrag auf Seite 15).
Schuchert wollte eigentlich erreichen, dass die Öffentlich-Rechtlichen die Kosten für die Reanalogisierung übernehmen. Das lehnten diese mit der obigen Begründung aber ab. „Besonders grotesk ist dabei, dass nach geltendem Landesmedienrecht die öffentlich-rechtlichen Programme im Kabel so lange Analog-Must-Carry-Status haben, wie im betreffenden Kabelnetz auch nur ein einziges analoges Programm verbreitet wird“, so Schuchert.
Kein Gesprächsbedarf
So sehen sich die zerstrittenen Parteien nun vor der Schiedsstelle wieder. Seit Ende 2009 liegen der Stelle die Anträge der DNMG vor. Von der Schiedsstelle war bis auf die Zusendung der Aktenzeichen bislang nichts weiter zu hören. Auch ARD und ZDF haben sich nicht auf das bevorstehende Verfahren gemeldet. Es gab lediglich eine Bestätigung des Protokolls zum Gespräch im November 2009. Darin machten laut Schuchert ARD und ZDF noch mal deutlich, dass sie von ihrer Meinung nicht abweichen und auch keinen weiteren Gesprächsbedarf sehen würden.
„Angesichts dieser Haltung stellen wir uns auf eine lange politische wie auch rechtliche Auseinandersetzung ein“, erklärt Schuchert. Ob die DNMG einen langen Atem beweisen muss, ist noch nicht gesagt. „Auf politischer Ebene zeigte man sich unter anderem auch in Brüssel an diesem Sachverhalt sehr interessiert“, ergänzt der DNMG-Chef. Vielleicht gibt es doch noch einmal ein Gespräch zwischen den Öffentlich-Rechtlichen und den mittelständischen Kabelnetzbetreibern.
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mh
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