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Totalausfälle im Kabel

Gutachten belegt Störungen in Kabelnetzen durch UMTS und Wimax

Um die zukünftige Nutzung der Digitalen Dividende wird derzeit hart gestritten. Seitdem sicher ist, dass Frequenzen aus dem oberen UHF-Band für mobile Breitbanddienste genutzt werden sollen, ist allerdings keine Ruhe in die Diskussion gekommen. Im Gegenteil: Ein Gutachten im Auftrag des österreichischen Kabelnetzbetreibers UPC Austria sorgt für Wirbel. Das Papier belegt erhebliche Störungen, die von mobilen Breitbanddiensten in Kabelnetzen hervorgerufen werden.
Doch nicht nur wegen dieses Gutachtens fordern einige umfassende Prüfungen zur frequenztechnischen Verträglichkeit von Rundfunk und mobilem Internet. Derzeit laufen in Deutschland zwar Pilotprojekte mit mobilen Breitbanddiensten, aber keines davon untersucht Auswirkungen auf das Kabel.

Messung in Klagenfurt

Die dem Gutachten zugrunde liegende Untersuchung wurde für die Kanäle 61 bis 69 im Hausverteilnetz der UPC Klagenfurt durchgeführt. Getestet wurde mit Wimax- und UMTS-Signalen, die für das Gutachten nachgebildet und auf das Hausverteilnetz in Klagenfurt sowie die daran angeschlossenen Set-Top-Boxen gestrahlt wurden. Vor dem Messstart wurde sichergestellt, dass sich die Störstrahlung des Hausverteilnetzes innerhalb der in EN 50083-8 festgelegten Parameter befindet.
Stellvertretend für die Kanäle 61 bis 69 wurde auf dem Kanal 66 mit einer Mittenfrequenz von 834 MHz gemessen. An der TV-Steckdose wurde ein Pegel von 60 dBμV eingestellt. Für analoges Fernsehen ergibt sich damit ein Pegel von 60 dBμV, für digitales TV bei einer 64-QAM-Modulation ein Pegel von 50 dBμV und bei 256 QAM von 54 dBμV. Ferner erfolgte eine Messserie mit drei unterschiedlichen Set-Top-Boxen, die jeweils 1,6 Meter von der strahlenden UMTS- bzw. Wimax-Antenne entfernt aufgebaut wurden. Hier wurde zweimal gemessen, einmal mit geschlossenem und ein anderes Mal mit offenem HF-Ausgang der Receiver.
Die typische maximale Strahlleistung eines Mobilfunkgerätes beträgt 250 mW, die für Wimax-Signale liegt bei 100 mW. Da für das obere UHF-Band keine Richtwerte vorliegen, wurden diese Angaben für die Strahlleistung von UMTS und Wimax angenommen.

Störungen bei den Boxen

Ohne UMTS-Signal wurde für 64 QAM eine MER von 34,7 dB gemessen. Bei einem UMTS-Signal mit 100 mW sank die MER auf 25 dB. Als Mindestwert für 64 QAM sieht UPC eine MER von 26 dB beim Teilnehmer vor. Für 256 QAM betrug die MER 38,2 dB, die bei 80 mW aber auf 32 dB sank und damit exakt dem Mindestwert für 256 QAM entspricht.
Der Signal-Rauschabstand für analoges Fernsehen betrug ohne UMTS-Signal an der Steckdose 48 dB und fiel bei 32 mW auf 45,5 dB ab. Auch hier wird der Minimalwert erreicht. Unter dem Einfluss eines Wimax-Signals sank die MER sowohl für 64 als auch für 256 QAM auf den jeweiligen von UPC festgelegten Mindestwert von 26 bzw. 32 dB. Ebenso sank der SNR von 48,6 auf 45,9 dB und bewegt sich wiederum in der Nähe der UPC-Mindestanforderungen.
Die im Gutachten nicht näher beschriebenen Set-Top-Boxen wurden ebenfalls einem UMTS- und Wimax-Signal ausgesetzt. Bei einer Strahlleistung des UMTS-Signals von 8 mW konnte die dritte Box bei 64 QAM gerade noch einen Ausfall vermeiden. Bei 256 QAM wurde das Ergebnis bei dieser Box schon mit 4 mW erreicht. Das Wimax-Signal führte bei 64 QAM mit 15,8 mW die erste und dritte Box an die untere Grenze, bei 256 QAM genügten für die dritte Box 5 mW.

Totalausfall droht

Das Fazit: „Aus den Messergebnissen geht hervor, dass Mobilfunkgeräte in unmittelbarer Nähe zu DVB-C-Set-Top-Boxen die Kanäle 61 bis 69 massiv beeinflussen und zu Totalausfällen füh ren“, heißt es in dem Gutachten. Es genügt bereits ein Achtel der typischen Strahlleistung von Mobilfunkgeräten zum Erreichen der minimalen Signalqualität.
Die Set-Top-Boxen kamen bereits bei einem Dreißigstel bzw. einem Sechzigstel der typischen Strahlleistung an die Mindestwerte heran. Bei einer Strahlleistung über 32 mW kam es in einer Entfernung von 1,6 Metern zur Antenne bei den Boxen zum Totalausfall. Sollte ein Anwender die Antenne in den heimischen vier Wänden sogar auf die Set-Top-Box stellen, genügt weit weniger an Strahlleistung, um den Kabelempfang zum Erliegen zu bringen. Natürlich sollte man beachten, dass sich die Messungen nicht ohne Weiteres auf andere Kabelnetze oder Boxenmodelle anwenden lassen. Dennoch sprechen die Ergebnisse eine klare Sprache.
Nicht erst dieses Gutachten schreckt die Kabelnetzbetreiber hierzulande auf. Nach Meinung der Anga vernachlässigt die vom Bundeskabinett beschlossene Verordnung zur Zuweisung von Frequenzbereichen für mobile Datendienste die vorherige Prüfung möglicher Störungen anderer Übertragungswege. Im Pilotprojekt Wittstock/Dosse werden lediglich mögliche Interferenzen mit DVB-T untersucht.
„Die Folgen für die Rundfunk- und Datenübertragung im Kabel und auf die daran angeschlossenen Endgeräte werden unseres Wissens in keinem dieser Piloten untersucht“, kritisiert Anga-Präsident Thomas Braun. „Damit bleiben Störpotenziale, die jeden zweiten Haushalt in Deutschland treffen könnten, unberücksichtigt“, so Braun weiter. Hans Hege, Direktor der Medienanstalt Berlin-Brandenburg, zieht derweil ein positives Fazit aus dem Pilotprojekt. „Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen treten in den ländlichen Gebieten durch die Nutzung des Frequenzspektrums für breitbandiges Internet keine Probleme für die Rundfunkversorgung auf, die nicht gelöst werden können, sowohl durch die konkrete Frequenzplanung als auch durch die Nutzer selbst“, erklärt Hege.

Aktionsplan gefordert

Doch die Anga kontert mit eigenen Tests, die zusammen mit dem Institut für Rundfunktechnik ebenfalls in Wittstock/Dosse durchgeführt wurden. Laut Braun seien erhebliche Beeinträchtigungen festgestellt worden. „Durch die Signaleinstrahlung wurden die Set-Top-Boxen und Fernsehgeräte in ihrer Funktion massiv gestört.“ Er fordert weitere Untersuchungen. Unterstützung erhalten die Kabelnetzbetreiber vom Fachverband Consumer Electronics im ZVEI und von der gfu.
Beide fordern einen Aktionsplan, der die Problembereiche untersucht, bevor die Frequenzen im oberen UHF-Band für mobile Breitbanddienste genutzt werden. „Eine Umsetzung des Kabinettsbeschlusses in seiner jetzigen Form würde auch Zukunftsoptionen des digitalen Fernsehens blockieren – etwa die Einführung von terrestrischem HDTV und die Umstellung auf noch effizientere Signalcodierungen“, prognostiziert Rainer Hecker, Vorsitzender des Aufsichtsrats der gfu.
Das Argument, mobile Breitbanddienste im UHF-Band würden in ländlichen Regionen eingesetzt, in denen das Kabel nicht ausgebaut ist, zählt nicht, denn bislang macht niemand Anstalten, mobiles Internet über die Kanäle 61 bis 69 in Ballungsräumen zu verbieten. Und um den Ausbau auf dem Land finanzieren zu können, werden die Anbieter sicherlich nicht auf das einträgliche Geschäft in den Städten verzichten.

mh
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