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Kabinett verabschiedet SchuTSEV – Kritik der Kabelnetzbetreiber

Nach einigen Diskussionen und einer deftigen Absage in Brüssel ist die Verordnung zum Schutz von öffentlichen Telekommunikationsnetzen und Sende- und Empfangsfunkanlagen, die in definierten Frequenzbereichen zu Sicherheitszwecken betrieben werden (SchuTSEV) Anfang Februar vom Bundeskabinett verabschiedet worden, wenngleich die Anga weiterhin Kritik an der SchuTSEV übt.
Nachdem das Ministerium mit dem sogenannten zweiten Entwurf am Brüsseler Veto gescheitert ist, stellt das BMWi in einer Erklärung an die EU nun klar, dass die SchuTSEV keine Endgeräte einschließt, sondern lediglich „Störaussendungen, die infolge von Nutzsignalen in Anlagen und Netzen erzeugt werden“, behandelt werden, wie es in dem Schreiben heißt. Belgien, Frankreich, die Niederlande sowie Finnland, Großbritannien und Irland haben sich in Brüssel beschwert, der vorgelegte Entwurf beträfe auch Endgeräte.

Probleme im Haus

In der endgültigen Fassung der SchuTSEV wird für Frequenzen zwischen 30 und 1 000 Megahertz ein maximaler Grenzwert von 27 Dezibel festgelegt. Die Grenze für Störsendungen von digital genutzten Kanälen liegt bei 18 Dezibel. Die Kanäle S2 und S3 müssen bis zum 31. März 2009 digitalisiert sein. Für Anga-Geschäftsführer Ralf Heublein kein Problem: „Da wir unsere Mitglieder rechtzeitig auf den bevorstehenden Wechsel hingewiesen haben, gehen wir davon aus, dass diese Voraussetzung für die weitere Nutzung der Kabelkanäle flächendeckend eingehalten wird.“
Die analoge Nutzung der Kanäle S4 und S5 muss bis spätestens 31. Dezember 2010 eingestellt werden. Damit und mit den genannten Grenzwerten kann die Anga leben, auch wenn nicht alle Fragen aus der Welt sind. „Probleme entstehen allerdings zum Teil in den Wohnungen direkt, wenn die Mieter unzureichend geschirmte Kabel einsetzen oder Rundfunkempfangsgeräte unsachgemäß anschließen“, so Heublein. „Auch in den Anlagen, die von Hausverwaltungen betreut werden, die keinen professionellen Betreiber mit dem Betrieb der Anlage beauftragen, kommt es vermehrt zu solchen Problemen.“

Zu viele Bereiche

Die Bundesregierung kann die Verordnung ohne erneutes Anklopfen an EU-Türen in Kraft setzen, wodurch Brüssel aber nicht vollends außen vor ist. Sollte die EU immer noch zu starke Vorbehalte haben, könnte sie ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten.
Ein Kritikpunkt aus Brüssel war der durch die SchuTSEV abgedeckte Umfang des Frequenzspektrums. Nach Heubleins Meinung ist diese Kritik immer noch gerechtfertigt. „Sowohl in den früheren Entwürfen als auch im aktuellen Entwurf werden unseres Erachtens zu viele Frequenzbereiche erfasst“, äußerte sich der Anga-Geschäftsführer gegenüber DIGITAL INSIDER. Sollte das die EU auch so sehen, ist das letzte Wort in Sachen SchuTSEV noch nicht gesprochen.

mh
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